Die verurteilte Mörderin Els Clottemans hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie war von einem Geschworenengericht in Hasselt zu einer Gefängnisstrafe von 30 Jahren verurteilt worden.
Das Gericht wird nun ihren Antrag prüfen. Es kann ihm aber nur stattgeben, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird die Haftstrafe unterbrochen und der Fall neu verhandelt.
Der Prozess gegen Clottemans war umstritten, weil er lediglich auf Indizien beruhte.
vrt/sh - Archivbild: belga