Mit dem 1. März treten in Belgien einige Änderungen in Kraft.
Wer ab Sonntag Arbeitslosengeld beantragt, hat nur noch maximal zwei Jahre lang Anspruch auf die volle Arbeitslosenunterstützung. Es gibt Ausnahmen, beispielsweise für Arbeitssuchende über 55 Jahre mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung oder Arbeitslose, die vor Ende 2025 eine Ausbildung für einen Mangelberuf begonnen haben.
Auch andere Sozialleistungen wie die Eingliederungshilfe für Schulabgänger werden befristet.
Neu ist die sogenannte Trampolinprämie. Arbeitnehmer können einmalig Arbeitslosengeld beantragen, wenn sie den Arbeitsplatz wechseln oder sich umschulen lassen wollen. Die Prämie wird maximal sechs Monate gezahlt.
Die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen und Campingplätze steigt am 1. März auf zwölf Prozent. Das ist eine der wenigen Mehrwertsteueränderungen, die in Kraft treten können. Die Föderalregierung hatte bei der Haushaltsplanung eine Reihe von Mehrwertsteueranpassungen beschlossen. Der Staatsrat hatte den Plänen ein negatives Gutachten ausgestellt. Daraufhin entschied die Föderalregierung, die geplanten Mehrwertsteuererhöhungen für Sport, Kultur und Take-away-Mahlzeiten auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
vrt/sh