Im Fall der Vergewaltigung einer Medizinstudentin hat das Brüsseler Berufungsgericht das Urteil gegen den Täter bestätigt. Das Strafgericht Löwen hatte den Mann der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung für schuldig befunden, aber auf die Verhängung einer Strafe verzichtet. Das war mit der Tatsache, dass der Angeklagte zuvor nicht straffällig geworden war, und mit der "positiven Persönlichkeit des Angeklagten" begründet worden.
Die Staatsanwalt legte daraufhin Berufung ein. "Eine Strafe würde nicht zum Schutz des gesellschaftlichen Interesses beitragen, sondern hätte unverhältnismäßige und schädliche Folgen für den Angeklagten und sein Umfeld", heißt es in dem Urteil des Berufungsgerichtes.
Laut Urteil hat sich der Angeklagte, der wie das Opfer zum Tatzeitpunkt in Löwen Medizin studierte, in der Nacht vom 8. auf den 9. November 2023 im Rahmen einer Studentenfeier der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig gemacht. Das Opfer war zum Tatzeitpunkt betrunken und deshalb nicht in der Lage, seine Zustimmung für sexuelle Handlungen zu geben.
rtbf/moko