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Probleme mit der Rente? So hilft der Ombudsdienst bei Fehlern

24.02.202617:06
Aktenordner in einem Büro (Illustrationsbild: © Frank Pflügler/PantherMedia)
Illustrationsbild: © Frank Pflügler/PantherMedia

Ist der Rentenbescheid korrekt oder wurde etwas übersehen? Wenn das Gefühl bleibt, dass bei der Pension ein Fehler unterlaufen ist, stehen viele Belgier vor einer Mauer aus Bürokratie. Doch niemand muss diesen Weg alleine gehen: Seit 18 Jahren vermittelt der Ombudsdienst für Pensionen als neutrale Instanz.

Ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Beamte – wer davon überzeugt ist, nicht den richtigen Rentenbetrag zu erhalten, hat ein Recht auf Prüfung. Doch wie geht man vor, wenn der offizielle Bescheid unfair erscheint?

Erst die Hotline, dann der Ombudsdienst

Bevor der Ombudsdienst aktiv wird, ist Eigeninitiative gefragt. Bernard Fransolet vom Ombudsdienst betont: "Wir sind keine allgemeine Auskunftsstelle." Der erste Schritt führt immer über die offiziellen Kanäle. Das ist zuerst die Pensionshotline. Unter der Nummer 1765 gibt es direkte Auskünfte. Dann gibt es das Online-Portal: Auf mypension.be lassen sich die eigenen Daten und Berechnungen jederzeit einsehen.

Erst wenn dort eine Entscheidung getroffen wurde, mit der man nicht einverstanden ist, kommt der Ombudsdienst ins Spiel. Er prüft begründete Beschwerden und versucht, Fehler zu korrigieren oder faire Lösungen zu finden.

Service auch auf Deutsch – trotz kleiner Sprachhürden

Gute Nachrichten für die Deutschsprachige Gemeinschaft: Auch wenn die sieben Mitarbeiter des Dienstes selbst nicht fließend Deutsch sprechen, ist dies kein Hindernis. "Schriftliche Beschwerden können problemlos auf Deutsch eingereicht werden", erklärt Fransolet. Die Dokumente werden intern übersetzt und genau geprüft. Auf der Website steht zudem ein praktisches Beschwerdeformular in deutscher Sprache zur Verfügung. Wer die Beschwerde nicht selbst einreichen kann, kann eine Vertrauensperson bevollmächtigen – entsprechende Vorlagen finden sich ebenfalls online.

Wenn acht Tage über die Existenz entscheiden

Wie wichtig diese Arbeit ist, zeigt ein Praxisbeispiel: Einer Frau wurde die Pension gestrichen, weil acht Arbeitstage in der Abrechnung fehlten. In solchen Fällen vermittelt der Ombudsdienst, um etwa das Nacharbeiten der Tage zu ermöglichen oder auf Rückforderungen zu verzichten. Zwar behält der Pensionsdienst laut Fransolet in den meisten Fällen recht, doch die Fehlerquote ist nicht zu unterschätzen: Jede dritte Beschwerde ist berechtigt und führt meist zu einer Lösung für die Rentner.

Tipps für Rentner: Vorsorge ist besser als Nachsicht

Damit es gar nicht erst zum Streit kommt, rät der Experte zu folgenden Schritten: Da ist der regelmäßige Check: Man sollte auf mypension.be kontrollieren, ob alle Arbeitszeiten korrekt erfasst sind. Und man muss auf jeden Fall Belege sammeln. Alte Lohnzettel sollte man nicht wegwerfen, sondern sie aufbewahren, bis die entsprechenden Zeiten offiziell im System bestätigt sind.

Und man muss hartnäckig bleiben: Wenn ein Bescheid unlogisch erscheint oder eine Arbeitsperiode fehlt, dann sollte man zuerst den Pensionsdienst kontaktieren. Bleibt das Problem bestehen, sollte man eine gut begründete Beschwerde beim Ombudsdienst einreichen.

Gut zu wissen: Die Vermittlung durch den Ombudsdienst ist für alle Bürger kostenlos. Weitere Informationen und das Formular zur Einreichung einer Beschwerde findet man auf der Webseite des Ombudsdienstes.

Manuel Zimmermann

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