Für junge Mitarbeiter im Horeca-Sektor sind bis heute keine Zusatzrentenansprüche einbehalten worden. Arbeitnehmer unter 23 Jahren mit einem festen Arbeitsvertrag haben darauf aber seit 2019 Anspruch. Für Arbeitnehmer ab 23 Jahren gilt diese Regelung schon länger.
Das Landesamt für soziale Sicherheit (LSS) hätte für die zusätzliche Rente von den Arbeitgebern 1,1 Prozent vom Bruttolohn einbehalten müssen. Der Fehler soll jetzt korrigiert werden.
Das Landesamt will alle ausstehenden Beiträge ab 2023 auf einmal einziehen. Für den Zeitraum von 2019 bis einschließlich 2022 ist die Frist abgelaufen, für diese Beträge soll eine andere Lösung gefunden werden.
vrt/sh