Zwei Ärzte und drei Krankenschwestern hatten sich vor Gericht verantworten müssen, weil sie bei einem 14-jährigen Mädchen einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hatten, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen einzuhalten.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass das medizinische Personal nicht leichtfertig gehandelt hatte. Wenn die Abtreibung später durchgeführt worden wäre, wäre die Schwangerschaft schon zu weit fortgeschritten gewesen.
Gericht in Brügge spricht Mitarbeiter von Abtreibungsklinik frei
Ein Gericht in Brügge hat Mitarbeiter einer Abtreibungsklinik aus Ostende freigesprochen.