Die Idee von schwimmenden Lagern bzw. Gefängnissen ist nicht ganz neu. In den Niederlanden gibt es Vorbilder. In Gent befindet sich seit der Einwanderungswelle 2015 im Hafen ein schwimmendes Lager, in dem bis heute Menschen vorübergehend untergebracht werden.
Allerdings ist diese Struktur eine offene. Gefängnisse müssten natürlich geschlossen sein. Wie das in die Praxis umzusetzen ist, das werde gerade von den Justizbeamten geprüft. Eine private Sicherheitsfirma habe auch schon ihr Interesse bekundet, die Überwachung dieser schwimmenden Gefängnisse zu übernehmen. In wieweit die Überwachung von Gefangenen aber in die Hände von Privatfirmen gegeben werden darf, ist nur eine von vielen juristischen Fragen, die es zu klären gilt.
Außerdem ist klar, dass zumindest die aktuellen Überlegungen zu den schwimmenden Gefängnissen das Problem der Überbelegung nicht komplett lösen würden. Denn zurzeit ist die Rede davon, lediglich bis zu 350 Gefangene auf Boote zu verlegen. Die belgischen Gefängnisse ächzen dagegen unter einer Überbelegung von knapp 2.500 Gefangenen.
Kay Wagner