Laut den Zahlen der von den Universitäten Hasselt und Lüttich durchgeführten Studie greifen etwa drei Viertel der Personalverantwortlichen bei mindestens einer Phase des Bewerbungsprozesses auf sogenannte Künstliche Intelligenz (KI) zurück. Die KI soll laut den Befürwortern der Technologie den Auswahlprozess objektiver machen.
Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern hebt aber hervor, dass auch Künstliche Intelligenz geschlechtsspezifische Vorurteile hervorbringen kann. Dieser sogenannte "Gender Bias" könne dann zu Diskriminierung von Bewerberinnen und Bewerbern auf Basis ihres Geschlechts führen. Das könne bereits bestehende Ungleichheiten sogar weiter verstärken anstatt sie abzubauen.
Laut dem Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat nur etwa ein Fünftel der Betriebe Maßnahmen ergriffen, um ihren Einsatz von Künstlicher Intelligenz an den entsprechenden gesetzlichen Rahmen anzupassen. Und das obwohl das europäische KI-Gesetz gerade für Bewerbungsprozesse besonders strenge Auflagen verlangt. Das Institut will deshalb, dass untersucht wird, ob die belgischen Gesetze Bewerber ausreichend gegen Diskriminierung bei KI-unterstützten Bewerbungsprozessen schützen.
Boris Schmidt