Immer wieder wird vor Fake-Online-Shops gewarnt, also vor unseriösen Online-Geschäften, die ihre Kunden übers Ohr hauen. Zum Beispiel, weil die Betreiber dieser angeblichen Shops zwar das Geld einsacken, aber nie die versprochene Ware verschicken. Oder es wird zwar irgendwann etwas geliefert, aber es ist einfach nur Ramsch beziehungsweise entspricht nicht dem, was den Kunden versprochen worden war. Aber auch wenn ein Laden absolut seriös ist, kann einiges schiefgehen. Zum Beispiel kann die Ware unterwegs beschädigt werden oder die Sendung verschwindet gleich ganz irgendwo zwischen Versandhändler und Kunden.
Und dann gibt es noch eine dritte Variante: Kunden, die Versandhändler betrügen. Es gibt immer mehr betrügerische Kunden, bestätigen sowohl Greet De Cocker vom Verband der belgischen Internethändler, Becom, als auch Katelijne Exelmans, die Ombudsfrau für den Postsektor, gegenüber der VRT.
Manche Kunden bestellen und behaupten dann, die Waren nie bekommen zu haben, obwohl das nicht stimmt, führt Exelmans aus. Sprich sie verlangen vom Händler ihr Geld zurück und unterschlagen die bestellte und gelieferte Ware. Oder sie geben an, die bestellten Waren zurückgeschickt zu haben und fordern deswegen eine Rückerstattung des Kaufpreises, wobei das zurückgeschickte Paket dann leer oder mit etwas anderem als der originalen Ware gefüllt ist. Wenn die Betrüger denn überhaupt tatsächlich ein Paket auf den Weg zurückschicken.
Die betrügerischen Kunden gingen auch immer kreativer und dreister vor, beklagt De Cocker, in manchen Fällen müsse man sogar wirklich von organisierter Kriminalität sprechen. Manche dieser Kunden schrecken selbst nicht davor zurück, offizielle Stellen einzuspannen wie den Ombudsdienst oder einen Friedensrichter, um Händler übers Ohr zu hauen, heißt es vom Ombudsdienst. So werde man selbst auch zum Opfer der Kriminellen.
Becom will das Problem zwar nicht an die ganz große Glocke hängen. Es bleibe eine Randerscheinung, betont De Cocker. Aber die Lage sei ernst genug, dass der Sektor in zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen investiere. Dazu gehört etwa, dass die Auslieferung fotografisch dokumentiert wird oder dass Rücksendungen gewogen werden. Selbst Künstliche Intelligenz kommt zum Einsatz, um den Betrügern das Handwerk zu legen.
Wenn dabei festgestellt wird, dass sich Verdachtsfälle bei bestimmten Bestellern oder Adressen häufen, ergreifen die Internethändler lokal zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. So können etwa Tracking-Nummern oder zusätzliche Kontrollen vorgeschrieben werden, selbst bei weniger teuren Waren. Oder bestimmte Adressen können bei den Zustelldiensten als besonders gefährdet gekennzeichnet werden. Das kann dann zum Beispiel bedeuten, dass die betreffenden Zusteller Rücksendungen genauer unter die Lupe nehmen, bevor sie sie akzeptieren. Dadurch werde es einfacher, die Betrüger zu identifizieren. Und dann seien auch strafrechtliche Konsequenzen möglich, den Tätern müsse klargemacht werden, dass ihr Treiben nicht ungefährlich sei.
Die Leidtragenden betrügerischer Kunden sind im Übrigen nicht nur die Versandhändler. Auch ehrliche Kunden werden in Mitleidenschaft gezogen. Weil klar, je häufiger Sendungen bei der Zustellung angeblich verloren gehen beziehungsweise Rücksendungen nicht ankommen, desto misstrauischer werden die Händler.
Es sei schwierig zu beweisen, dass ein Paket tatsächlich nicht zugestellt worden sei beziehungsweise dass eine Rücksendung erfolgt, aber verloren gegangen sei. Und dann könnten die ehrlichen Kunden auf ihrem Schaden sitzenbleiben und gezwungen sein, ihrerseits den Ombudsdienst einzuschalten, warnt Ombudsfrau Exelmans.
Boris Schmidt