Ab dem ab 1. Februar haben Opfer sexueller oder familiärer Gewalt in Belgien Anspruch auf einen kostenfreien Rechtsbeistand. In einigen Gerichtsbezirken gab es das bereits auf freiwilliger Basis der Anwaltsvereinigungen.
Jetzt ist der Anspruch auf einen Anwalt aber gesetzlich verankert. Voraussetzung ist, dass die Opfer unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen.
Hilfesuchende haben Anrecht darauf, 15 Tage lang anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Die Tätigkeit des Anwalts kann von der ersten Konsultation über die Vorbereitung einer Klage bis zur Begleitung der ersten Schritte zu einer Ehescheidung ganz verschiedene Aspekte beinhalten.
Den Opfern sollen idealerweise Anwälte mit einer speziellen Zusatzausbildung zur Seite stehen. Das kann zur Zeit aber nicht garantiert werden, da es noch nicht genügend Anwälte gibt, die diese Ausbildung durchlaufen haben.
vrt/sh