Der 29. Januar ist vorerst der letzte Tag, an dem Einspruch gegen die Reform des Arbeitslosengeldes beim Verfassungsgericht eingelegt werden kann. Der Gemeinderat von Andenne östlich von Namur hatte sich schon Mitte Dezember dazu entschlossen, gegen die Reform zu klagen. Diese Woche beschloss auch der Gemeinderat von Mons, sich der Klage anzuschließen. In St. Gilles wird die gleiche Entscheidung erwartet.
Weitere Gemeinden könnten folgen. Denn wenn einmal eine Klage eingereicht ist, können sich erneut während einer bestimmten Zeit weitere Kläger diesem Einspruch anschließen, erklärt die Zeitung Le Soir am Donnerstag.
Dabei geht es den Klägern vor allem ums Geld. Die Langzeitarbeitslosen, die ihren Status als Arbeitslose verlieren, sollen dann nämlich Anspruch auf ein Eingliederungseinkommen haben. Dafür zahlt der Föderalstaat den Gemeinden im Zuge der Reform Geld.
Dieses Geld würde aber nicht reichen, um alle Kosten zu decken, die ein ehemaliger Langzeitarbeitsloser den Gemeinden mit seinem neuen Status verursacht, behaupten die Kläger.
Die Reform sei deshalb eine unzulässige Belastung des Gemeindebudgets.
Kay Wagner