König Philippe hat im vergangenen Jahr laut Justizministerium fünf Begnadigungen ausgesprochen. Das sind zwei weniger als 2024.
Der König spricht Begnadigungen auf Empfehlung des Justizministeriums aus.
Insgesamt 669 Gnadengesuche gingen im vergangenen Jahr ein. Begnadigungen werden nur im Ausnahmefall bewilligt, etwa wenn in einer Rechtssache neue Erkenntnisse vorliegen oder eine veränderte Situation eingetreten ist.
Jede Person kann ein Gnadengesuch einreichen. Die Hälfte der Anträge betrifft Geldstrafen und Beschlagnahmungen, ein Drittel bezieht sich auf Freiheitsstrafen.
belga/moko