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N-VA gegen Krankenkassen: Streit um Zuständigkeiten bei Langzeitkranken

02.01.202615:46
Mann sitzt zuhause auf dem Sofa, stützt den Kopf in die Hände
Illustrationsbild: ProstockStudio/Smarterpix

In Belgien übernimmt nicht der Staat selbst die Erstattung von Krankheitskosten, sondern eine der fünf großen Krankenkassen. Nur die Hilfskasse wird direkt vom Staat betrieben. Das System existiert seit Jahrzehnten, doch mit der N-VA in der föderalen Regierung bekommt eine alte Diskussion neuen Zündstoff.

Die flämisch-nationalistische Partei N-VA will die Zahl der Langzeiterkrankten senken. Aus ihrer Sicht gelingt das aber nur, wenn das System selbst verändert wird.

Der Kammerabgeordnete Axel Ronse hatte dazu beim Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) Zahlen angefordert. Von über einer halben Million Langzeiterkrankten in Belgien sind laut den Daten aus Dezember 2024 rund 214.500 bei der sozialistischen Krankenkasse Solidaris versichert.

Für die N-VA ist das ein Hinweis auf ein strukturelles Problem. Ihrer Argumentation nach besteht ein Interessenkonflikt - denn die Krankenkassen entscheiden selbst über Arbeitsunfähigkeit, während sie gleichzeitig die Betroffenen als Kunden betreuen.

Solidaris verweist auf "anders strukturiertes Mitgliederprofil"

Solidaris weist die Vorwürfe zurück. Das höhere Aufkommen an Langzeiterkrankten liege nicht an falschen Anreizen, sondern an der Zusammensetzung der Mitgliedschaft, betont Generalsekretär Paul Callewaert.

"Unser Mitgliederprofil ist einfach anders. Es gibt mehr körperlich arbeitende Menschen, mehr ältere Versicherte, also auch mehr Krankmeldungen. Daher ist es logisch, dass die Invaliditätsrate bei uns höher liegt", sagt Callewaert. Ein Arbeiter falle im Krankheitsfall oft länger aus als ein durchschnittlicher Büroangestellter.

Fachmeinung: Beide Seiten haben Argumente

Arbeitsmediziner Lode Godderis von der KU Löwen nimmt eine vermittelnde Position ein. "Solidaris hat tatsächlich eine verletzlichere Mitgliederbasis als etwa die unabhängigen Krankenkassen", erklärt er. Gleichzeitig stimme es, dass Krankenkassen ihre Mitglieder zugleich als Kunden betrachten. "Ich verstehe, dass sich die Menschen darüber Fragen stellen."

Vorschlag: Staatliche Kontrolle über Arbeitsunfähigkeit

Um mehr Unabhängigkeit zu gewährleisten, schlägt die N-VA vor, dass künftig das staatliche Institut für Kranken- und Invalidenversicherung (Likiv) über Arbeitsunfähigkeit entscheiden soll. Doch die übrigen Koalitionspartner im Kabinett De Wever zeigen wenig Begeisterung: Für sie sind die Krankenkassen ein fester Bestandteil der belgischen Gesundheitslandschaft - und sollen es bleiben.

Damit sind alte Grundsatzfragen zurück auf der politischen Bühne: Wie unabhängig müssen Krankenkassen wirklich sein? Und wer sorgt am Ende besser für die Patientinnen und Patienten - der Staat oder der Markt?

nieuwsblad/mz

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