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Neuerungen: Was ändert sich ab dem 1. Januar 2026?

30.12.202515:21
Beratungsgespräch bei einem Arzt
Illustrationsbild: © Yuri Arcurs/Panthermedia

Das Jahr 2026 bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Neben der Reform des Arbeitslosengeldes und der Pflicht für Unternehmen, elektronische Rechnungen zu erstellen, sind es noch viele weitere Maßnahmen.

Die Anzahl der Krankheitstage, für die kein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, wird 2026 von drei auf zwei Tage reduziert - sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Die beiden Tage dürfen aber nicht aufeinanderfolgen.

Hintergrund der Maßnahme ist eine Studie von Securex. Sie ergab, dass seit der Abschaffung der ärztlichen Bescheinigungspflicht für eintägige Abwesenheiten im Jahr 2022 die Zahl der Abwesenheiten um 44 Prozent gestiegen ist. In großen Unternehmen betrug dieser Anstieg sogar 62 Prozent.

Medikamente

Bestimmte Medikamente werden teurer. Die Erstattung von Arzneimitteln zur Senkung des Cholesterinspiegels und von Magensäurehemmern wird gekürzt. Damit will das Gesundheitsministerium gegen den übermäßigen Konsum dieser Arzneimittel vorgehen. Nur bei schweren Erkrankungen werden sie noch in voller Höhe erstattet.

Eine gute Nachricht: Innovative Medikamente werden schneller erstattet und zwar noch bevor sie offiziell zugelassen sind. So will man betroffenen Patienten vielversprechende Behandlungen so schnell wie möglich anbieten und sie müssen nicht mehr auf langwierige Preisverhandlungen mit den Pharmaunternehmen warten.

Digitaler Impfpass

In der Wallonie und Brüssel wird der digitale Impfpass eingeführt, die sogenannte Vaccicard. Zwölf Monate haben die zuständigen Behörden Zeit, alle Impfdaten der Bürger darauf zu übertragen. Die Vaccicard soll auf einer Online-Plattform gespeichert sein. Zugriff auf die Karte sollen neben der geimpften Person auch Ärzte und Mitarbeiter von Gesundheitsdiensten haben können, wenn die geimpfte Person dem zustimmt.

Steuerabzug für Spenden

Für Ärger und Sorgen bei Hilfsorganisationen sorgt eine neue Regelung, die die Abzugsfähigkeit von Spenden betrifft. Der Steuerabzug für Spenden sinkt von 45 Prozent auf 30 Prozent. Das gilt für alle Spenden, die seit dem 1. Januar 2025 getätigt wurden. Die Bedingungen für die Erteilung einer Steuerbescheinigung ändern sich nicht. Der jährliche Mindestbetrag für den Anspruch auf eine Steuerbescheinigung bleibt bei 40 Euro. Der Steuervorteil liegt dann aber nur noch bei zwölf Euro statt wie vorher bei 18 Euro.

Gegen die Kürzung haben mehr als 470 Organisationen einen offenen Brief veröffentlicht, um vor den Folgen zu warnen. Die Organisation 11.11.11, Amnesty International und die König-Baudouin-Stiftung sehen darin einen Angriff auf die großzügige Spendenbereitschaft der Menschen. Sie fürchten, dass Tausende von Initiativen und Projekten gefährdet seien. Spenden von mindestens 40 Euro würden jährlich 362 Millionen Euro für anerkannte Vereine und Stiftungen einbringen.

Energie

Positive Änderungen für den Verbraucher gibt es im Zusammenhang mit der Energieversorgung. Die Mehrwertsteuer auf Wärmepumpen wird gesenkt: von 21 auf sechs Prozent. Die Maßnahme gilt für fünf Jahre, allerdings nicht für Hybrid-Wärmepumpen.

Mehr Service soll es ab dem 1. Januar bei Gas- und Stromversorgern geben. Deren Kundendienste müssen an Werktagen von 9 bis 17 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar sein - ohne zusätzliche Kosten. Das gilt allerdings nur für Energieverträge, die ab 2026 abgeschlossen oder verlängert werden. Eine Ausnahme sind Online-Verträge, die die Möglichkeit des telefonischen Kundendienstes explizit ausschließen.

Michaela Brück

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