Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof gibt es keinen Grund, die Urteile im Fall der rechtsextremen Organisation "Schild & Vrienden" aufzuheben.
Am 20. Juni hatte das Berufungsgericht in Gent den Gründer der Gruppe, Dries Van Langenhove, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Andere Angeklagte erhielten Arbeits- und Geldstrafen.
Die Angeklagten waren wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen Rassismus und gegen das Waffengesetz verurteilt worden.
Der Kassationshof wird sein Urteil in dem Fall am 13. Januar verkünden.
belga/est