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Regierung will Patienten bei Betrugsbekämpfung in die Pflicht nehmen

29.12.202513:56
Senior im Rollstuhl mit der Hand einer Pflegekraft
Illustrationsbild: Lighthunter/Smarterpix

Der Fall Stefanie Sander hat in diesem Jahr für viel Aufsehen gesorgt. Sander, Krankenschwester in der häuslichen Pflege, hat durch falsche Abrechnungen die Krankenkasse um 1,7 Millionen Euro betrogen. Um solchen Missbrauch zu bekämpfen, hat die Regierung nun einen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

42 Punkte umfasst der Plan, mit dem die Regierung Krankenversicherungsbetrug bekämpfen will. Einer der bemerkenswertesten ist die Idee, Geldstrafen gegen Patienten zu verhängen, wenn sie sich weigern, bei Kontrollen mitzuarbeiten.

Laut den Behörden spielen Patienten eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, diesem Krankenversicherungsbetrug auf die Spur zu kommen. Ohne die Aussagen der Patienten ließen sich ungerechtfertigte Abrechnungen oft nicht nachweisen, heißt es.

Mitarbeit der Patienten

Wenn Patienten nicht ausreichend mitarbeiten, kann das mehrere Gründe haben. So haben viele Patienten ein sehr starkes Vertrauensverhältnis zu ihrem Gesundheitsdienstleister. Ein Krankenpfleger, der manchmal täglich zu Besuch kommt, wird automatisch zur Vertrauensperson, der man nichts Schlechtes unterstellt.

Manchmal übt ein betrügerischer Gesundheitsdienstleister auch Druck auf den Patienten aus. Und manchmal haben Patienten selbst einen Vorteil von einer gefälschten Abrechnung gegenüber der Krankenversicherung. Etwa, wenn ein Arzt die Pflegebedürftigkeit schwerer einstuft, als das tatsächlich der Fall ist.

Die Regierung setzt unter anderem auf die Wachsamkeit der Bürger und darauf, dass sie selbst möglichen Betrug melden. Dazu sollen sie eine detaillierte Auflistung von allen Leistungen erhalten. Nicht nur über die, die selbst bezahlen müssen, sondern auch über alles, was der Krankenkasse in Rechnung gestellt wird.

Strengere Kontrollen für Gesundheitsdienstleister

Die Regierung will auch die Gesundheitsdienstleister selbst strenger kontrollieren. Sie werden künftig enger miteinander verglichen. Wer im Vergleich zu Konkurrenten außergewöhnlich viele Leistungen verschreibt oder erbringt, wird unter die Lupe genommen.

Nach dem Fall Sander führt die Regierung nächstes Jahr eine Abrechnungsgrenze in der häuslichen Pflege ein. Das bedeutet, dass Hauspfleger nur einen Höchstbetrag bei der Krankenkasse in Rechnung stellen können. Solche Schwellenwerte gibt es dann auch für Physiotherapeuten und Zahnärzte. Weitere Bereiche sollen folgen.

Das wohl schärfste Schwert ist der Entzug oder das Aussetzen der sogenannten Inami-Nummer. Das ist die Nummer von Gesundheitsdienstleistern, mit der sie überhaupt erst Geld von der Krankenkasse erhalten. Wer betrügt, muss damit rechnen, diese Nummer zeitweise oder ganz zu verlieren. Das kommt quasi einem Berufsverbot gleich.

standaard/okr

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