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Kapitalertragssteuer und Arbeitslosengeldreform: Warum der Jahreswechsel nervös macht

29.12.202509:1029.12.2025 - 11:11
Goldbarren
Bild: David Gray/AFP

Die von der Föderalregierung beschlossenen Reformen sorgen weiter für Unruhe. Ende dieser Woche tritt etwa die zeitliche Befristung des Arbeitslosengeldes in Kraft. Eine weitere Folge der Reformagenda der Regierung ist ein Sturmlauf auf Goldhändler.

Die Föderalregierung hat seit ihrem Amtsantritt eine Reihe von Sparmaßnahmen und Reformen beschlossen. Viele davon treten am 1. Januar - am Donnerstag - in Kraft. Dieser Termin hat in den letzten Tagen für mächtig Unruhe bei den Betroffenen gesorgt.

Das gilt natürlich in erster Linie für die zeitliche Befristung des Arbeitslosengeldes. Knapp 200.000 Menschen verlieren ihre Unterstützung. Die Öffentlichen Sozialhilfezentren rechnen deshalb mit deutlich mehr Anträgen. Wie die Zeitung De Morgen berichtet, befürchtet die Regierungspartei CD&V, dass sich jetzt auch Menschen dem Arbeitsmarkt stellen müssen, die bislang als "nicht vermittelbar" eingestuft waren.

Viele Belgier wollen vor Jahresende ihr Gold verkaufen

Ab dem 1. Januar gibt es in Belgien eine Steuer auf Kursgewinne bei Aktien oder Wertzuwächse bei Gold. Das hat schon jetzt Folgen bei Goldhändlern. Kurz vor dem Jahreswechsel wollen viele ihr Gold verkaufen. Sie haben Angst vor der neuen Wertzuwachssteuer.

Schon seit November verzeichnen die Goldhändler einen Ansturm. Ein Verbandssprecher sagt am Montag in der Zeitung Het Nieuwsblad, dass manche Verkäufer noch einige Tage auf ihr Geld warten müssten, auch wenn sie jetzt verkauften - denn die Händler kommen mit der Arbeit nicht nach. Sie sprechen schon von einer regelrechten Verkaufspanik.

Panik oft nicht berechtigt

In den meisten Fällen ist diese Panik nicht berechtigt. Die neue Steuer greift nur, wenn man Gold als Geldanlage besitzt. Schmuck zum Beispiel ist von der Steuer ausgenommen. Die Steuer greift in erster Linie bei Goldbarren oder Münzen. Und sie gilt nur für die Wertzuwächse ab dem 1. Januar 2026.

Wer also in den letzten Jahren schon Gold besessen hat und von der enormen Kursrallye bei Gold profitiert hat, der hält diese Gewinne steuerfrei. Außerdem gibt es einen Freibetrag von 10.000 Euro. Das heißt, man muss nach dem 1. Januar mehr als 10.000 Euro an Wertzuwächsen verdient haben, um überhaupt den Teil über 10.000 Euro versteuern zu müssen.

Problemfälle

Problematisch ist es, wenn der Goldbesitzer nicht mehr nachweisen kann, woher sein Gold stammt, weil man es vielleicht als Familienerbe erhalten hat. Dann könnte der Staat den gesamten Verkaufspreis als Wertzuwachs betrachten, sagt ein Goldhändler in Het Nieuwsblad.

In diesem Fall könnte es sich lohnen, das Gold noch vor Jahresende zu verkaufen und im Januar wieder zu kaufen. Dabei sollte man beachten, dass die An- und Verkaufskosten gerade im physischen Goldhandel sehr hoch sind. Der Preisunterschied, zu dem man Gold kaufen kann auf der einen und dem Verkaufspreis auf der anderen Seite ist recht groß. Und diese Preisspanne verliert man, wenn man Gold verkauft und anschließend zurückkauft.

rop/okr

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