Notfalls soll der Betrag mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers eingetrieben werden. Nur wer die Übertretung bestreitet und das Bußgeld anfechten will, erhält die Chance, sich vor einem Polizeigericht zu äußern. Die Beweislast trägt der Beschuldigte.
De Clerck will mit dem neuen Verfahren die Zahl der Widersprüche deutlich reduzieren. Die Pläne dazu sind bereits seit langem fertig. Der Minister hat sie aber nach der Abwahl der Regierung im letzten Jahr erstmal ad acta gelegt.
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