Die Probezeit kommt zurück. Das hat die Föderalregierung beschlossen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dann ihren Arbeitsvertrag innerhalb der ersten sechs Monate einseitig beenden.
Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche. Die Probezeit war 2014 abschafft worden. Die Föderalregierung will mit der Wiedereinführung den Arbeitsmarkt beleben.
Arbeitsverträge, die zum Zeitpunkt der Einführung bereits laufen, sind nicht von der Probezeit betroffen. Das konkrete Datum steht noch nicht fest.
Der Gesetzesentwurf muss noch vor den Staatsrat. Anschließend stimmt das Parlament darüber ab.
belga/vk