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Dreißig Jahre Haft für Kittys Mörder - Familie enttäuscht

13.04.201108:29
Kein lebenslänglich: Kittys Eltern enttäuscht
Kein lebenslänglich: Kittys Eltern enttäuscht

Die drei Angeklagten im Mordfall Kitty Van Nieuwenhuysen sind am Dienstagabend zu jeweils dreißig Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich gefordert.

Bereits am Montag hatten die Geschworenen die drei Angeklagten für schuldig befunden, die junge Polizistin Kitty Van Nieuwenhuysen im Dezember 2007 nach einem Homejacking in Lot bei Brüssel kaltblütig erschossen zu haben. Ein weiterer Polizist war dabei schwer verletzt worden.

Am Dienstag wurde das Strafmaß festgelegt: dreißig Jahre Haft für jeden der drei. In der Begründung wird auf die Schwere des Verbrechens hingewiesen - und darauf, dass die Täter nicht die geringste Achtung vor dem menschlichen Leben und keine Reue im Verlauf des Prozesses gezeigt hätten.

Die Verurteilung zu 30 Jahren Gefängnis bedeutet konkret, dass die Täter bereits nach zehn Jahren einen ersten Antrag auf Haftentlassung stellen können. Unter anderem deshalb reagierten die Eltern von Kitty Van Nieuwenhuysen enttäuscht auf das Strafmaß. Sie hatten gehofft, die Geschworenen würden dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf lebenslänglich Folge leisten.

Der bei dem Polizeieinsatz schwer verwundete Kollege von Kitty Van Nieuwenhuysen äußerte sich zufrieden. Auch das Opfer des Homejackings, das Anlass für den tödlichen Polizeieinsatz war, ist mit dem Urteil einverstanden. Der Anwalt eines der drei Verurteilten will in Berufung gehen.

Bild: Julien Warnand (belga)

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