Einem Gynäkologen aus Tienen ist nach mehreren offiziellen Beschwerden wegen grenzüberschreitendem Verhalten vorübergehend die Zulassung entzogen worden. Das teilte Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) mit.
Die föderale Aufsichtsbehörde hat entschieden, dass der Gynäkologe zunächst für acht Tage keine Patienten mehr behandeln darf. Er hat das Recht, von der Aufsichtsbehörde angehört zu werden. Anschließend kann die Behörde eine endgültige Entscheidung über die Zulassung des Arztes treffen.
Beim flämischen Meldepunkt für grenzüberschreitendes Verhalten sind inzwischen über 250 Hinweise gegen den Gynäkologen eingegangen. Das berichtete am Mittwoch Flanderns Justizministerin Zuhal Demir (N-VA) im flämischen Parlament. Manche Hinweise beträfen Vorfälle von vor über 30 Jahren, sagte Demir.
In drei Fällen erstatteten Frauen Anzeige bei der Polizei. Trotzdem konnte er bisher in seiner Privatpraxis weiterhin Patientinnen behandeln. Durch den Entzug der Zulassung kann er das nicht mehr. Auch die Krankenhäuser, in denen der Arzt praktizierte, haben ihn für die Dauer der laufenden Untersuchung suspendiert.
vrt/sh