Einem Gynäkologen aus Tienen ist nach mehreren offiziellen Beschwerden wegen grenzüberschreitendem Verhalten vorübergehend die Zulassung entzogen worden. Das teilte Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) mit.
Die föderale Aufsichtsbehörde hat entschieden, dass der Gynäkologe zunächst für acht Tage keine Patienten mehr behandeln darf. Er hat das Recht, von der Aufsichtsbehörde angehört zu werden. Anschließend kann die Behörde eine endgültige Entscheidung über die Zulassung des Arztes treffen.
Bei der Meldestelle für grenzüberschreitendes Verhalten sind mehr als 200 Beschwerden gegen den Arzt eingegangen, in drei Fällen erstatteten Frauen Anzeige bei der Polizei. Trotzdem konnte er in seiner Privatpraxis weiterhin Patientinnen behandeln. Durch den Entzug der Zulassung kann er das nicht mehr. Auch die Krankenhäuser, in denen der Arzt praktizierte, haben ihn für die Dauer der laufenden Untersuchung suspendiert.
vrt/sh