Im Sommer 2005 hatten 26 Anwohner des Flughafens beantragt, dass die Starts und Landungen zumindest vorübergehend untersagt werden müssten. Sie hatten dabei Geräuschbelästigungen und die Sicherheit für die Anrainer geltend gemacht. Außerdem hatten sie argumentiert, dass der föderale Transportminister dem Flughafen nicht alle erforderlichen Genehmigungen erteilt haben. Diese Klage wurde jetzt vom Erst-Instanzlichen-Gericht von Charleroi abgewiesen.
Anrainer des Flughafens Charleroi scheitern mit Klage vor Gericht
Anrainer des Flughafens Charleroi sind vor Gericht mit einer Klage gegen die Wallonische Region gescheitert.