Verteidigungsminister Theo Francken fordert rechtliche Klarheit in der Frage, ob die Armee Drohnen abschießen darf. Er sei der Ansicht, dass das laut geltendem Recht zulässig ist, so Francken. Aber es sollte Klarheit geschaffen werden, um die Soldaten rechtlich zu schützen, betonte der Verteidigungsminister.
Unterdessen besteht nach wie vor keine Kenntnis darüber, wer für den Flug der Drohnen verantwortlich ist, die in der Nacht auf den 3. Oktober über dem Lager Elsenborn gesichtet wurden. Anschließend waren Ermittlungen eingeleitet worden, an denen auch der Militärgeheimdienst SGRS mitarbeitet.
rtbf/moko