Laut dem Zwischenbericht des Likiv hatten von den überprüften dauerhaft arbeitsunfähig deklarierten Patienten nur etwa 17 Prozent tatsächlich Anrecht auf diesen Status. Bei über der Hälfte wurde die Arbeitsunfähigkeit nach der Überprüfung von "dauerhaft" auf "temporär" verkürzt. Und bei mehr als einem Viertel der kontrollierten Personen wurde die Arbeitsunfähigkeit sogar mit sofortiger Wirkung aberkannt.
Außer zusätzlichen Kontrollen will die Föderalregierung die Zahl der Langzeitkranken aber auch noch mit anderen Maßnahmen reduzieren. Die Regierung hat in diesem Zusammenhang bereits neue Regelungen für Arbeitgeber und -nehmer beschlossen. Außerdem soll die Finanzierung der Krankenkassen in Zukunft auch davon abhängen, wie erfolgreich sie bei der Reintegration von Langzeitkranken in den Arbeitsmarkt sind.
Noch viel fundamentaler sei aber, dass die behandelnden Ärzte in Zukunft nach dem ersten Jahr Arbeitsunfähigkeit jedes Jahr einen neuen Antrag stellen müssten, so Vandenbroucke. Sprich es werde regelmäßig überprüft, ob die Arbeitsunfähigkeit weiter bestehe oder ob die betreffende Person wieder arbeiten könne.
Boris Schmidt