Er lag im wahrsten Sinne des Wortes in der Luft. Schon zwei Mal hatte die EU-Kommission Belgien verwarnt wegen der Missachtung der so genannten Feinstaubrichtlinie. Die war 2008 in Kraft getreten und seither hat Belgien die Vorgaben nicht einhalten können.
Die Richtlinie legt einen kritischen Wert für die Feinstaubkonzentration in der Luft vor: 50 Mikrogramm je Kubikmeter, um genau zu sein. Und diese Norm darf pro Jahr an ein und demselben Ort nicht mehr als 35 Mal überschritten werden. In Belgien war das in gleich 8 Zonen der Fall, in allen drei Regionen des Landes und mitunter seit 2008.
Belgien hatte eigentlich um einen neuen Aufschub gebeten. Für die EU-Kommission waren aber die entsprechenden Bedingungen nicht erfüllt. Die EU-Kommission vermisst in diesem Zusammenhang vor allem konkrete Maßnahmen, um dem Problem Herr zu werden.
Feinstaub entsteht insbesondere bei Verbrennungen: Als Hauptverursacher gelten Dieselmotoren, Heizungen und die Schwerindustrie. Beim Einatmen kann Feinstaub tief in die Atemwege eindringen und dabei etwa Asthma oder andere Atemwegerkrankungen auslösen bzw. begünstigen.
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