Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation IBPT hat gegen Lycamobile eine Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro verhängt.
Die Behörde sah es als erwiesen an, dass Lycamobile seine Kunden nicht ausreichend über ihr Recht in Kenntnis gesetzt hat, sich bei einem Anbieterwechsel das Restguthaben erstatten zu lassen.
Seit 2023 sind Kommunikationsdienstleister verpflichtet, Personen bei einem Anbieterwechsel eine Rückerstattung zu gewähren, wenn ein solcher Antrag innerhalb einer gewissen Frist eingeht. Das gilt für Dienste mit Vorauszahlung.
Das Guthaben müsse entweder auf das Bankkonto des Kunden überwiesen werden oder in anderer Weise rückerstattet werden, so die Regulierungsbehörde für Telekommunikation. Allerdings könne der Anbieter für einen solchen Vorgang eine Gebühr von bis zu fünf Euro erheben.
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