Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen gewährt Personen mit sogenannten spezifischen Einkünften bei der Einreichung der Steuererklärung eine Fristverlängerung von rund zwei Wochen.
Als neuer Stichtag gilt der 31. Oktober. Bis zu diesem Tag können Steuererklärungen mit spezifischen Einkünften online eingereicht werden. Steuererklärungen in Papierform musste bereits bis Ende Juni abgegeben werden.
Zu spezifischen Einkünften gehören Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aber auch im Ausland erzielte Einkünfte. Die neue Frist gilt ebenfalls, wenn erstmals eine Immobilie im Ausland, Unterhaltszahlungen oder ein Darlehen im Ausland angeben werden.
belga/moko