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Finanzministerium steigert erneut Zahl der Pfändungen - und zwar deutlich

18.08.202513:11
Pfändung
Illustrationsbild: B144319519/Smarterpix

Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen hat wieder einmal die Zahl seiner Pfändungen deutlich gesteigert. Für säumige Zahler von zum Beispiel Bußgeldern oder Unterhalt für Kinder wird es immer schwieriger, dem Zugriff des Fiskus zu entgehen. Neue Kompetenzen und die Modernisierung der Arbeitsweise beim Fiskus machen das ermöglicht.

Gut 260.000 Pfändungen hat es in Belgien im Jahr 2020 gegeben. Schon ein Jahr später waren es fast 400.000 - und im vergangenen Jahr hat die Zahl der Pfändungen bereits die Ein-Millionen-Marke deutlich überschritten: 1.127.700 Pfändungen wurden 2024 durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen vollzogen.

Eine Zahl, die Nele Matthys als Sprecherin des FÖD Finanzen bei der RTBF bestätigt und auch noch einmal in Erinnerung ruft, wann ihre Behörde zum Mittel der Zwangspfändung greift. "Wenn eine Person ihre Schulden nicht bezahlt, die sie gegenüber dem Staat hat, schicken wir zunächst immer eine zweite Zahlungsaufforderung an diese Person. Wenn dann immer noch nicht bezahlt wird, können wir den ausstehenden Betrag über eine Pfändung einziehen."

Bei welcher Art von ausstehenden Schulden der Fiskus aktiv werden kann, hat sich in den vergangenen Jahren geändert. Der FÖD Finanzen hat immer mehr Kompetenzen bekommen. "Die fiskale Administration zentralisiert mittlerweile in gewisser Weise die Eintreibung von staatlichen Schuldforderungen", sagt dazu der Steueranwalt Thierry Litannie.

Eine Aussage, die der Anwalt auch mit konkreten Beispielen belegt. "Vor ein paar Jahren hat man dem FÖD Finanzen die Kompetenz übertragen, zum Beispiel auch ausstehende Unterhaltszahlungen und Sozialbeiträge einzuziehen, oder auch Bußgelder, wie zum Beispiel aus dem Straßenverkehr."

Je nach Fall und Situation kann der Fiskus unterschiedliche Einkommensquellen des Schuldners quasi automatisch anzapfen. Dafür braucht er auch nicht - wie andere Gläubiger - zuvor einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen.

Hat der Schuldner genug Geld auf seinen Bankkonten, kann der Fiskus dort direkt zugreifen und das Geld von dort einziehen. Die entsprechenden Kontodaten müssen seit gut zwei Jahren automatisch Mitte und Ende des Jahres von belgischen Banken an den FÖD Finanzen übermittelt werden.

Vermietet der Schuldner Wohnungen oder Häuser, können die Mieter vom Fiskus aufgefordert werden, Mietbeträge direkt an den Fiskus zu zahlen.

Ähnlich ist das Einzugsverfahren über das Einkommen des Schuldners. Hier kontaktiert der FÖD Finanzen den Arbeitgeber, um den geschuldeten Betrag über das Gehalt des Schuldners einzuziehen. Reagiert der Arbeitgeber auf so eine Forderung des Fiskus nicht innerhalb von 15 Tagen, kann auch er als Mitschuldner vom Fiskus belangt werden.

Kay Wagner

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