Die Niederlande dürfen alleinstehende männliche Asylsuchende einer Entscheidung des Staatsrats in Den Haag zufolge nicht mehr nach Belgien zurückschicken.
Zur Begründung erklärte das oberste Gericht für Verwaltungsrecht, die belgischen Behörden würden bei der Aufnahme und beim Rechtsschutz dieser Gruppe von Asylsuchenden systematisch versagen. Das komme einem Verstoß gegen die Menschenrechte gleich. Viele alleinstehende männliche Asylbewerber müssen in Belgien auf der Straße leben, da es für sie keine Aufnahmekapazitäten gibt.
In dem Verfahren ging es um den Fall eines nach eigenen Angaben aus Afghanistan stammenden Mannes. Die Bearbeitung seines Asylantrags hatte das Justizministerium in Den Haag mit der Begründung abgelehnt, laut Dublin-Verordnung sei dafür das erste Land im Schengen-Raum zuständig, in dem sich der Asylsuchende gemeldet habe, in diesem Fall Belgien.
dpa/mh