Opfer von häuslicher Gewalt können künftig darauf zählen, dass ihre Rechtsschutzversicherung in juristischen Angelegenheiten die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren trägt. Das schreibt die Zeitung "De Tijd".
Bisher übernahmen die Versicherer die Kosten nicht, wenn Täter und Opfer unter einem Dach leben, was aber bei Gewalt in der Partnerschaft oder bei Kindesmissbrauch meistens der Fall ist.
Der Dachverband der belgischen Versicherer (Assuralia) hat vor dem Hintergrund seinen Verhaltenskodex angepasst: Bei Gewalt in der Familie wird die Rechtsschutzversicherung künftig auch für einen Mitversicherten eintreten, sofern der Täter oder die Täterin strafrechtlich verfolgt wird.
belga/vrt/jp