Der Hohe Justizrat will den Beginn jetzt auf das Alter von 25 Jahren hochschrauben. Dadurch kann ein Opfer seinen Angreifer bis zu seinem 35. Lebensjahr anklagen und nicht wie bisher bis zu seinem 28. Lebensjahr.
Außerdem soll eine Anzeige ab dann 15 Jahre lang möglich sein. Dieser Vorschlag geht weiter als von der Sonderkommission zum sexuellen Missbrauch gefordert.
Der Sonderausschuss zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche hatte diese Woche seinen Abschlussbericht vorgelegt. Das vierhundert Seiten starke Dokument soll im April in einer Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer diskutiert werden.
vrt/jp