In Gent ist ein Mann von einem Berufungsgericht freigesprochen worden. In erster Instanz war er wegen angeblicher Vergewaltigung zu 25 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er Prostituierte nicht bezahlt hatte.
Der Richter wertete das Tatgeschehen als Vergewaltigung, da der Sex nur gegen Bezahlung einvernehmlich gewesen sei. Diese Logik hat die Berufungsinstanz verworfen. Auch die Sexarbeiterinnen sprachen nicht von Vergewaltigung, sondern von Betrug.
vrt/okr