Jeder, der schon mal geflogen ist, kennt es: Nach der Landung gegebenenfalls erst mal noch das Gepäck einsammeln und dann aber zielstrebig in Richtung Ausgang gehen. Doch bevor sich die Türen in die Ankunftshalle öffnen, muss man sich erst noch entscheiden für einen von zwei möglichen Wegen: "Nichts zu deklarieren" oder "Waren zu deklarieren". Genau dort warten auch die Damen und Herren vom Zoll und fischen bestimmte Reisende heraus aus dem Strom an Menschen.
Zuerst kommt dann die obligatorische Frage, welche Sprache die Reisenden sprechen und wo sie gerade herkommen. Gefolgt von der Frage, ob man Alkohol, Zigaretten oder größere Mengen Bargeld dabei hat. Und dann werden die Reisenden im Zweifelsfall freundlich gebeten, ihr Gepäck doch einmal durch den Scanner zu schicken, damit es durchleuchtet werden kann.
Die meisten Probleme am Zoll gebe es noch immer, weil Menschen versuchten, Waren nach Belgien einzuführen, die mehr wert seien als die erlaubten 430 Euro pro Person, so Kristian Vanderwaeren, Generaldirektor des Zolls. Und aufgepasst: Auch Geschenke gelten natürlich als Waren.
Aber es gibt natürlich auch noch andere Obergrenzen, die die Reisenden stets vor Augen haben sollten, namentlich für Alkohol und Zigaretten. Zur Erinnerung: Nicht mehr als 200 Zigaretten pro Person und beispielsweise nicht mehr als ein Liter Whisky oder zwei Liter Champagner. Wer das nicht beachtet bei der Einreise von außerhalb der Europäischen Union, für den könnte es ein böses Erwachen geben. Denn dann kann eine Geldstrafe drohen. Außerdem müssen die Zigaretten und der Alkohol auch noch nachversteuert werden.
Auch wenn die Regeln bei Reisen innerhalb der Europäischen Union deutlich großzügiger sind: Auch hier gelten Grenzen und muss man überzeugend darlegen können, dass es sich um Waren für den privaten Konsum handelt.
Nächster Punkt auf der Liste: Bargeld. Wer von außerhalb der EU mehr Bargeld als 10.000 Euro einführen will, muss das auf jeden Fall beim Zoll deklarieren. Auch hier gebe es immer wieder Probleme, unterstreicht der Generaldirektor des Zolls. Auch hier drohen bei Verstößen Geldstrafen. Und wenn die Zöllner Hinweise haben, dass es sich zum Beispiel um Geldwäsche handeln könnte, etwa im Zusammenhang mit Drogen, dann wird das Geld ohnehin beschlagnahmt und es übernimmt die Justiz.
Und dann gibt es natürlich auch noch diverse Sachen, die man auf gar keinen Fall von einer Reise zurückbringen sollte: Drogen und Waffen zum Beispiel, was ja jedem klar sein sollte. Genauso klar eigentlich: Archäologisch oder kulturell sensitive Fundstücke. Aber natürlich auch exotische Tiere und Pflanzen beziehungsweise Produkte, die aus ihnen gemacht worden sind. Insbesondere, wenn es sich dabei um geschützte Arten handelt.
Was auch gar nicht geht, sind viele Nahrungsmittel, insbesondere frische, von außerhalb der Europäischen Union. Und auch Medikamente, die nicht EU-regelkonform sind, können am Zoll beschlagnahmt werden.
Und schließlich gibt es noch eine Art Mitbringsel, die bei vielen Menschen sehr beliebt ist und die trotzdem viel Ärger einbringen kann, nämlich Produktfälschungen, so Zoll-Generaldirektor Vanderwaeren.
Also, im eigenen Interesse, damit die Reise nicht in Kummer und Ärger endet: Lieber vorher nachlesen, was und wie viel man im Koffer dabei haben darf. Die wichtigsten Regeln zur Einfuhr von Waren nach Belgien findet ihr zusammengefasst auch auf Deutsch auf der Webseite des Außenministeriums beziehungsweise auf der Webseite des Finanzministeriums.
Boris Schmidt