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Missbrauch: Sonderausschuss empfiehlt längere Verjährungsfrist

31.03.201107:15
Sonderausschuss berät über Abschlussbericht
Sonderausschuss berät über Abschlussbericht

Der Parlamentarische Sonderausschuss zu Missbrauchsfällen durch Angehörige der katholischen Kirche hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht beinhaltet nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern enthält auch Empfehlungen. Das vierhundert Seiten starke Dokument soll im April in einer Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer diskutiert werden.

Die monatelange Arbeit des vom Parlament eingesetzten Sonderausschusses zur Untersuchung von Sexualdelikten durch Angehörige der katholischen Kirche kann sich sehen lassen.

Der jetzt vorgelegte Abschlussbericht und die hierzu durchgeführten Anhörungen waren nicht nur wichtig, sondern können wahrscheinlich auch einen Beitrag zur Bewältigung der Missbrauchsfälle in der Kirche leisten. Hierin waren sich alle Ausschussmitglieder zum Ende ihrer Arbeiten einig.

Das Wichtigste sei wohl die Anerkennung der Tatsache, dass über Jahrzehnte Minderjährige zu Opfern von Sexualdelikten durch Angehörige der Kirche wurden, sagte Stefaan Van Hecke (Ecolo). Diese schreckliche Wahrheit werde im Abschlussbericht des parlamentarischen Sonderausschusses erstmals öffentlich bestätigt. Die Zeit des Schweigens sei vorbei, und er könne nur hoffen, dass man allen Missbrauchsopfern ein deutliches Zeichen geben konnte, über das Erlebte zu sprechen und Hilfe zu suchen.

Die Arbeit des Ausschusses sei trotz der heiklen Thematik nicht entgleist und zu einer inquisitionsartigen Abrechnung mit der  katholischen Kirche geworden, erklärte das N-VA-Ausschussmitglied Siegfried Bracke.

Verlängerung der Verjährungsfristen

Insgesamt 70 Empfehlungen hat der parlamentarische Sonderausschuss zu Missbrauchsfällen in der Kirche in seinen Abschlussbericht aufgenommen. Hierzu gehört auch die Einrichtung eines kirchlichen Vermittlungsausschusses, der über mögliche Entschädigungen von Missbrauchsopfern entscheiden soll.

Festgehalten wurde im Abschlussbericht auch, dass Sexualdelikte nicht wie bislang nach zehn, sondern zukünftig erst nach fünfzehn Jahren verjähren sollen. Die Verjährungsfrist läuft, sobald das Missbrauchsopfer volljährig ist.

Ebenfalls aufgenommen in den Abschlussbericht und die Empfehlungen des Sonderausschusses wurde ein Passus, wonach hochrangige Kirchenmänner, auch wenn sie sich selber nicht eines Missbrauchsdeliktes schuldig gemacht haben, für die Verfehlungen der ihnen unterstehenden Priester zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Bericht wurde einstimmig angenommen. Am 6. April soll der Abschlussbericht Gegenstand einer Parlamentsdebatte in der Abgeordnetenkammer sein.

Bild: Nicolas Maeterlinck

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