In der Reportage kritisierten mehrere Patienten einen bestimmten Neurochirurgen. Der Arzt erwirkte vor einem belgischen Gericht, dass die Sendung nicht ausgestrahlt werden durfte.
Nach Ansicht der belgischen Richter wog die Gefahr, dass der Arzt Nachteile durch die Reportage erleiden könnte, schwerer als das Informationsrecht der Bevölkerung. Die RTBF sprach daraufhin von Zensur.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab der RTBF nun Recht. Belgien muss zwar keinen Schadensersatz leisten, aber die Gerichtskosten in Höhe von 42.000 Euro zahlen.
belga/okr