In Brüssel ist am Dienstag der Jahresbericht 2010 der beiden föderalen Bürgerbeauftragten vorgelegt worden. Mitte der neunziger Jahre war diese Vermittlerfunktion zwischen Bürgern und Behörden geschaffen worden.
Eine französischsprachige Schlichterin und ein niederländischsprachiger Schlichter analysieren Konflikte und erarbeiten Lösungsvorschläge.
Sie treten immer dann auf, wenn Bürger den Eindruck haben, dass sie und die Behörden nicht die gleiche Sprache sprechen. Gleichzeitig wachen die Bürgerbeauftragten auch darüber, dass Behördenentscheidungen nicht gesetzeswidrig sind oder einen Missbrauch der Amtsgewalt darstellen. Gleichzeitig wollen sie für mehr Rechtssicherheit sorgen.
8231 Beschwerden im Jahr 2010
In den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der Klagen, Beschwerden oder Bitten um Auskunft verdoppelt. 8231 neue Aktenstücke gingen im Jahr 2010 bei den beiden föderalen Bürgerbeauftragten ein - die höchste Zahl seit mehr als einem Jahrzehnt. Hiervon wurden knapp 75 Prozent als berechtigt eingestuft.
In 96 Prozent der Fälle konnten die Streitfälle erfolgreich gelöst und beigelegt werden. Am häufigsten klagen Bürger, weil ihrer Meinung nach Akten nicht in einer angemessenen Frist bearbeitet werden. Es fehle den föderalen Behörden auch an einer adäquaten Informationspolitik.
Drei Bereiche seien bei den Klagen besonders hervorzuheben, so Ombudsfrau Catherine De Bruecker: Unstimmigkeiten in der Sozialgesetzgebung, im Ausländer- oder Asylrecht - Klagen im Steuerrecht - Beschwerden in Sachen Menschenrechte, etwa bei den Haftbedingungen in belgischen Justizvollzugsanstalten.
Es wurden mehr französischsprachige als flämische Beschwerden gezählt. Zugenommen haben 2010 aber auch die Klagen deutschsprachiger Belgier. Dass auch die Deutschsprachige Gemeinschaft inzwischen über einen eigenen Bürgerbeauftragten verfügt, habe sicherlich dazu beigetragen, dass diese Art der Konfliktlösung auch vermehrt von Bürgern aus der DG in föderalen Angelegenheiten angestrebt werde, so Catherine De Bruecker. Ein Umstand, den die föderale Bürgerbeauftragte ausdrücklich begrüßt.
Im Jahresbericht 2010 sind auch Empfehlungen für das föderale Parlament enthalten. Etwa im Bereich des Wahlrechts für im Ausland lebende Belgier, der Sozialgesetzgebung oder zur Asyl- und Migrationsproblematik sowie zum Strafvollzug in Belgien.
Bild: Belgischer föderaler öffentlicher Dienst