In Belgien halten sich aktuell mindestens 250 anerkannte Flüchtlinge auf, die wegen schwerer Straftaten verurteilt worden sind, darunter Mord, Vergewaltigung oder Terrorismus. Ihre Abschiebung scheitert an den hohen bürokratischen Hürden.
Bevor ein anerkannter Flüchtling in sein Herkunftsland abgeschoben werden kann, muss das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose zunächst den Schutzstatus widerrufen. Erst dann kann das Ausländeramt die Anordnung zum Verlassen des Landes erteilen. In den vergangenen zwei Jahren ist das jedoch kaum geschehen.
Asylministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) will beim Generalkommissariat für Flüchtlinge jetzt eine Abteilung einrichten, die sich ausschließlich mit der schnelleren Aufhebung des Schutzstatus von Straftätern befasst. Die Abteilung soll noch im Laufe des Jahres ihre Arbeit aufnehmen.
belga/sh