Sie sollen mit Hilfe einer sogenannten "elektronischen Fuß-Fessel" zu Hause beaufsichtigt werden. Justiz-Ministerin Onkelinx hat den Haft-Anstalten eine entsprechende Anweisung gegeben. Damit soll der Überbelegung der belgischen Gefängnisse entgegengewirkt werden. Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung aus der Haft-Anstalt ist eine Zustimmung der Gefängnis-Leitung. Sexualstraftäter kommen für die Haft-Erleichterungen nicht in Frage.
Straferleichterung für Gefangene mit kurzer Haft-Restdauer
Strafgefangene, die nur noch sechs Monate Haft zu verbüßen haben, können unter Auflagen aus dem Gefängnis frei kommen.