Bei einer großen Kontrolle auf Lkw-Parkplätzen hat die Polizei mehr als 240 Lastwagenfahrer angetroffen, die das ganze Osterwochenende in ihrem Fahrzeug verbracht hatten. Das ist gesetzlich verboten.
Wenn die Ruhezeiten länger als 45 Stunden dauern, sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Chauffeuren einen geeigneten Schlafplatz zu besorgen, zum Beispiel ein Hotelzimmer. Die Firmen der erwischten Lkw-Fahrer müssen jetzt ein Bußgeld von 1.800 Euro zahlen.
Die Polizei stellte auch andere Verstöße fest, unter anderem gegen die Lenk- und Ruhezeiten. Insgesamt wurden Bußgelder von fast einer halben Million Euro ausgestellt.
vrt/jp