In Belgien gibt es eine halbe Million Langzeitkranke. Die kosten den Staat eine Menge Geld: 2023 waren das rund neun Milliarden Euro. Die Föderalregierung will das Problem nun angehen. In ihrem sogenannten Osterabkommen hat die Koalition eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um diese Menschen wieder ins Arbeitsleben zurückzubringen. So sollen unter anderem Arbeitgeber dazu gebracht werden, sich aktiver in diesen Prozess einzubringen, etwa durch gezielte Wiedereingliederungsprogramme.
Doch will die Regierung ab jetzt auch die Ärzte ins Visier nehmen. Die dürfen ab jetzt Patienten im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit nur noch für maximal drei Monate krankschreiben. Bei Zuwiderhandlung riskieren sie Geldstrafen.
Außerdem will man unter die Lupe nehmen, wer wie schnell und wie häufig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt. Dafür soll eine Kontaktstelle eingerichtet werden, bei der insbesondere Arbeitgeber Meldung machen können über Ärzte, von denen sie vermuten, dass sie falsche Krankschreibungen ausstellen. Denen drohen gegebenenfalls sogar finanzielle Sanktionen.
Einige Ärzteverbände reagieren ungehalten auf die Initiative. "Schön und gut, aber wer soll das kontrollieren? Und auf welcher Grundlage?", fragte sich in der RTBF Paul De Munch, der Ehrenvorsitzende des Verbands der frankophonen Hausärzte.
Roger Pint