Die Adrianssens-Kommission hatte insgesamt 475 Akten angelegt. Im vergangenen Juni fand eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung statt, wobei alle Akten beschlagnahmt wurden.
Später entschied ein Gericht, dass die Beschlagnahmung ungesetzlich war. Die Akten müssen den Opfern ausgehändigt werden. Das soll in Kürze geschehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Akten behalten, um Verjährungsfristen zu überprüfen und die Gefahr von weiteren Taten einzuschätzen.
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