Der Fall sorgt seit Tagen für viel Wirbel, vor allem in Flandern. Ein Löwener Richter hatte den 24-jährigen Medizinstudenten zwar für schuldig befunden, nach einer durchfeierten Nacht eine Studentin vergewaltigt zu haben, hatte dem Mann aber eine Strafaussetzung gewährt.
Der Löwener Richter hatte es als erwiesen angesehen, dass es zwischen den beiden Studenten zu Geschlechtsverkehr gekommen war. Die Frau sei allerdings zu betrunken gewesen, um dazu noch effektiv ihre Zustimmung geben zu können, so das Gericht weiter, es habe sich also um eine Vergewaltigung gehandelt. Durch die Strafaussetzung ist der Mann, der an der KU Löwen Gynäkologie studiert, sowohl einer aktenkundigen Verurteilung als auch einer Strafe entgangen.
Dieser Prozessausgang hat für eine Welle der Empörung gesorgt, in Gent und Löwen kam es auch zu Demonstrationen. Die Staatsanwaltschaft Löwen hat angekündigt, in Berufung zu gehen.
Das Universitätskrankenhaus Löwen, in dem der angehende Gynäkologe ein Praktikum absolvierte, suspendierte den Studenten nach Bekanntwerden der richterlichen Entscheidung mit sofortiger Wirkung. Außerdem ist gegen den Mann ein Hausverbot für den gesamten Universitätsbereich ausgesprochen worden.
Die nun eingeleitete Disziplinaruntersuchung sei der erste Schritt für ein mögliches Disziplinarverfahren, so die Universität Löwen. Die Disziplinarordnung der Universität beschreibe deutlich, welches Verhalten von Studenten erwartet werde, mit besonderem Nachdruck auf Respekt und Verantwortung.
Boris Schmidt