Die Staatsanwaltschaft Löwen hat gegen die Aussetzung des Urteils des Strafgerichts Löwen im Fall der Vergewaltigung einer Medizinstudentin Berufung eingelegt.
Der Staatsanwaltschaft zufolge sei es nicht angemessen, die Strafe gegen den Verurteilten auszusetzen. Der Fall wird zu einem späteren Zeitpunkt am Appellationshof in Brüssel erneut aufgerollt.
Das Strafgericht Löwen hatte die Aussetzung der Strafe gegen den Studenten mit dessen "wohlgesinnter Persönlichkeit" begründet. Zudem war der Student zuvor nicht straffällig geworden.
Der 24-Jährige war wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt worden. Das Opfer hatte wegen Trunkenheit keine Einwilligung zu sexuellen Handlungen geben können.
belga/moko