Mit dem 1. April tritt das Verkaufsverbot von Zigaretten und sämtlichen Tabakprodukten in den Supermärkten in Kraft.
Gestattet ist der Verkauf nur noch in bestimmten Geschäften wie Nightshops, Tankstellen oder Zeitungsläden, allerdings auch dort nur unter Auflagen. So dürfen Tabakprodukte nicht mehr offen ausliegen, sondern müssen komplett aus dem Blickfeld der Kunden verschwinden.
Unter das Verbot fallen bekannte Tabakprodukte wie Zigaretten, Zigarren und Pfeifen, aber auch E-Zigaretten und E-Liquids mit und ohne Nikotin.
Bei Verstößen drohen Händlern hohe Geldbußen ab 2.000 Euro, die sich auf bis zu 800.000 Euro steigern können. Im Wiederholungsfall droht die vorübergehende Ladenschließung.
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