Inspektoren hätten teils weitreichende Befugnisse, müßten jedoch kaum Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen, hieß es. Laut Gesetz ist die Polizei-Aufsichtsbehörde "Comité P" zu einer Kontrolle von Inspektionsdienststellen berechtigt. Die Überwachung findet aber nur vereinzelt statt.
Polizei-Kontrollbehörde "Comité P" bezeichnet Kontrolle der Inspektionsdienste als unzureichend
Die Polizei-Kontrollbehörde "Comité P" hat die Arbeit der Inspektions-Dienststellen in Belgien als unübersichtlich bezeichnet. Ein Sprecher der Organisation kritisierte eine mangelnde Überprüfung der Ämter.