Beide Erzeugnisse waren nicht rezeptpflichtig. Nach Einschätzung des Gesundheits-Amtes wird mit der Produkt-Beschreibung bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, die Nahrungs-Mittel-Ergänzer hätten die gleiche Wirkung wie Arzneien. Dies ist klinisch bislang nicht bewiesen worden. Die verwirrende Werbung wird als Verstoß gegen das Medikamenten-Gesetz gewertet.
Verkauf von zwei Nahrungsergänzungsmitteln gestoppt
Die Arzneimittel-Aufsichtsbehörde hat den Verkauf von zwei Nahrungs-Ergänzungsmitteln gestoppt. Dabei handelt es sich um eine Blut-Druck-Senkungs-Hilfe und ein Präparat zur Verringerung des Cholesterin-Spiegels.