Per Gesetz sind Personen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder einen Terroranschlag verübt haben, von der Regularisierung ausgenommen. Dieser automatische Ausschluss gilt nicht bei Mord, Menschenhandel und Pädophilie.
Der für Asyl und Migratrion zuständige Staatssekretär Wathelet sagte in der Kammer, dass eine Verschärfung der Bestimmungen gesetzlich nicht möglich sei.
Rückstand bei Regularisierungen
Der Rückstand bei den Anfragen auf Regularisierung liegt inzwischen bei über 15.000. Das erklärte Wathelet in der zuständigen Kammerkommission. Der große Rückstand ist lauf Wathelet vor allem darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der großen Regularisierungskampagne viel mehr Anfragen eingegangen waren.
vrt/sh