Das hat ein Brüsseler Berufungsgericht entschieden. In der Zelle der Extremisten blieb das Licht die ganze Nacht an, für Leibesvisitationen wurden sie regelmäßig nackt ausgezogen, und Besuchsrecht hatten allein Familienangehörige. Die Richter urteilten, für eine solche Sonderbehandlung gebe es keine rechtliche Grundlage. Bei Zuwiderhandlung muss der Staat pro Tag 250 Euro Zwangsgeld zahlen.
Keine Sonderbehandlung für verurteilte DHKPC-Mitglieder
Die verurteilten Mitglieder der linksextremen türkischen Gruppierung DHKPC, die in Brügge inhaftiert sind, dürfen nicht strenger überwacht werden als die übrigen Gefängnisinsassen.