Im vergangenen Jahr haben sich 6.760 Spielsüchtige freiwillig auf die Schwarze Liste setzen lassen. Damit umfasst die Liste jetzt 56.458 Personen, die nicht mehr an Glücksspielen teilnehmen dürfen. Online-Seiten und Wettbüros müssen die Schwarze Liste konsultieren, bevor sie jemanden spielen lassen.
Das "Excluded Persons Information System" (EPIS) existiert seit 2004. Seit ein paar Jahren ist die Prozedur vereinfacht worden. Glücksspielsüchtige können sich per itsme registrieren lassen. Für Notare, Gerichtsvollzieher und Polizisten ist die Teilnahme an Glücksspielen gesetzlich verboten. Das waren letztes Jahr 58.659 Personen.
belga/vk