Telefonische Arztkonsultationen werden jetzt nicht mehr von dem Landesamt für Kranken- und Invalidenversicherung (Inami) zurückerstattet. Das hat die nationale Kommission für Ärzte und Krankenkassen (Médicomut) entschieden.
Der Rückerstattungsstopp gilt zunächst bis Ende Juni. Bis dahin soll ein klarer Abrechnungsrahmen für Telefonsprechstunden erarbeitet werden.
Aktuell können Ärzte 11,93 Euro pro Fernkonsultation berechnen. Davon sollen zwei Euro zu Lasten des Patienten gehen. Doch in der Praxis wurde die Patientenabgabe nicht berechnet, da der administrative Aufwand zu hoch war, das Geld einzutreiben. Folglich wurde dem Arzt nur eine Summe von etwa zehn Euro vom Inami zurückerstattet.
Der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) war Ende letzten Jahres der Ansicht, dass die Kosten dieses Systems mit zehn Euro pro Konsultation zu hoch seien. Telefonsprechstunden haben sich seit den Lockdowns während der Coronapandemie etabliert.
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